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SWK 10, 1. April 2021, Seite 679

Drittelbegünstigung bei Wohnraumvorbezug aus dem schweizerischen Freizügigkeitsguthaben

Entscheidung: Ra 2019/15/0047 (Amtsrevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Norm: § 124b Z 53 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine bis 2011 in der Schweiz unselbständig beschäftigte Grenzgängerin ließ sich 2013 das gesamte auf dem Freizügigkeitskonto (nach der schweizerischen gesetzlichen Altersversorgung) bestehende Guthaben zur Tilgung einer Hypothek („Wohnraumvorbezug“) auszahlen. Das Finanzamt besteuerte das ausbezahlte Freizügigkeitskapital ohne Gewährung der Drittelbegünstigung gemäß § 124b Z 53 EStG. Das BFG gab der gegen den ESt-Bescheid 2013 erhobenen Beschwerde statt und stufte die Auszahlung als begünstigte Pensionsabfindung ein.

Rechtliche Beurteilung: Wie der VwGH bereits mehrfach ausgeführt hat, setzt § 124b Z 53 EStG voraus, dass (insbesondere bei ausländischen Pensionskassen im Hinblick auf die dortige gesetzliche Situation) den Anspruchsberechtigten keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Pensionsabfindung eingeräumt ist. Entscheidend ist, ob der Vorsorgeschutz mit späterem Rentenanspruch durch eine entsprechende Disposition über die Freizügigkeitspolizze hätte aufrechterhalten werden können. Dass die spätere Rentenleistung nicht von der Vorsorgeeinrichtung des früheren...

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