Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 10, 1. April 2021, Seite 654

Bei der Pensionsversicherungsanstalt wird noch auf Handschriftliches Wert gelegt!

Ihr Steuerinsider hat seine Haushaltshilfe offiziell bei ÖGK und dem Finanzamt Österreich ordnungsgemäß angemeldet. Dies ist nicht nur mit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Lohnnebenkosten verbunden, sondern auch – wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch – mit monatlichen elektronischen Meldungen der Beitragsgrundlagen an die ÖGK und der Einkünfte an das Finanzamt Österreich; teuer und ärgerlich, aber für einen gesetzestreuen Staatsbürger unumgänglich.

Unlängst landete im physischen Briefkasten Ihres Steuerinsiders ein Brief auf Papier von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) mit der Aufforderung, schriftlich auf dem beigefügten Papierformular die Brutto- und Nettoentgelte monatlich anzuführen und mittels eigenhändiger Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen. Dieses Formular solle dann per Post an die PVA zurückgesandt werden.

Nachdem er seine elektronischen Unterlagen durchgesehen hatte, füllte Ihr Steuerinsider pflichtgemäß dieses Formular handschriftlich aus, steckte es in ein Briefkuvert und ging zum Postamt, um den Brief frankieren zu lassen und ihn aufzugeben. Nostalgisch gestimmt begann der Steuerinsider am Heimweg zu überlegen, dass er d...

Daten werden geladen...