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SWK 10, 1. April 2021, Seite 641

Regierungsvorlage zur Gesamtreform des Exekutionsrechts

Am ist die Regierungsvorlage zur Gesamtreform des Exekutionsrechts (kurz: GREx) im Nationalrat eingelangt (RV 770 27. GP). Erklärte Ziele der GREx sind die Steigerung der Effizienz des Exekutionsverfahrens zur Hereinbringung von Forderungen sowie verbesserte Schnittstellen zum Insolvenzrecht.

Unternehmer verfügen meist nicht nur über bewegliche Sachen, sondern auch über offene Forderungen und andere bewegliche Vermögenswerte. Der Zugriff auf diese Vermögensobjekte soll möglich sein, ohne dass der betreibende Gläubiger diese in seinem Antrag anzugeben hat. Es ist im Rahmen des erweiterten Exekutionspakets ein Verwalter zu bestellen, dem die Ermittlung der Vermögensobjekte, die Auswahl der geeigneten Objekte und die Durchführung des Verfahrens samt Verwertung obliegt.

Die Neuregelung, insbesondere die Zusammenfassung der Exekutionsmittel, erfordert es, die Zuständigkeit neu zu regeln. Daneben sollen die Bestimmungen über die einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und Stalking in ihrem Aufbau übersichtlicher gestaltet werden. Im Abschnitt über einstweilige Verfügungen wird durch den Einbau des Hofdekrets über die pfandweise Beschreibung nach § 1101 ABGB auch ein Beitrag zur Rechtsbereini...

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