Praxishandbuch Zweitwohnsitz
1. Aufl. 2021
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S. 29D. Landesgesetzliche Regelungen
1. Landesgesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit Zweitwohnsitzen
Österreich ist bekannt für wunderschöne, kristallklare Badeseen, atemberaubende Bergkulissen und attraktive Skigebiete. In den beliebten touristischen Regionen Österreichs entstehen aber nicht nur Hotelanlagen und touristische Infrastrukturen. Die beliebten Urlaubsdestinationen Österreichs sind zunehmend auch von Zweitwohnsitzen geprägt, die nur wenige Wochen im Jahr genutzt werden und die überwiegende Zeit leer stehen.
Allein im Bundesland Tirol gibt es aktuell 15.578 Freizeitwohnsitze. Die Tiroler Gemeinde Hinterhornbach weist eine Freizeitwohnsitzquote von 76,1 % auf. Die Ferienwohnungsquote in der Vorarlberger Gemeinde Warth liegt in etwa bei 65 % und der Anteil von Zweitwohnsitzen in der Flachgauer Gemeinde St. Gilgen (Salzburg) liegt bei rund 50 %.
Die zunehmende Entstehung von Zweitwohnsitzen für Freizeit- und Erholungszwecke stellt die Länder und die Gemeinden vor neue Herausforderungen. Oftmals überwiegen die Nachteile gegenüber den Vorteilen. Es wird daher versucht, dieser unerwünschten Entwicklung mit unterschiedlichen Mitteln gegenzusteuern. Durch grundverkehrsrechtliche Gene...