Handbuch Ziviltechnikerrecht
1. Aufl. 2021
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S. 4924. Vergaberecht
4.1. Vorbemerkung
Der Rahmen dieses Werkes gestattet es nicht, in die – zum Teil ausgesprochen komplexen – rechtlichen Details zu gehen. Stattdessen sollen hier die Prinzipien und Grundzüge, die hinter diesen durchaus umfangreichen Details stehen, kurz erläutert werden. Für eine umfassendere Darstellung des Vergaberechtes wird insb auf das Werk Dillinger/Oppel, Das neue BVergG 2018 (2018) verwiesen.
4.2. Entwicklung und Ziele
Bis zum EWR- und nachfolgenden EU-Beitritt Österreichs war das österreichische Vergaberecht durch „Selbstbindungsgesetze“ auf haushaltsrechtlicher Grundlage sowie durch Ö-Normen geregelt. Die Regelungen waren dabei durchaus österreichspezifisch. Die einerseits weltweit und andererseits EU-weit bestehende Entwicklung der Kodifizierung und in gewisser Weise auch Vereinheitlichung des Vergaberechtes hatte Österreich noch nicht voll erreicht. Zu den Zielen des Vergaberechtes zählte es insb – der haushaltsrechtlichen Grundlage entsprechend –, für öffentliche Auftraggeber das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen. Im Fall einer eindeutig festgelegten Qualität – zB Lieferung von Baumaterialien mit bestimmten, durch technische Normen vorgegebenen Qualitätsanforderung...