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SWK 20-21, 20. Juli 2020, Seite 1082

Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung der Implementierung eines SAP-ERP-Systems

Entgeltlicher Erwerb vs Herstellung

Stefan Wallner

Immer modernere und innovativere Systeme verbunden mit hohen Investitionsvolumina kennzeichnen heutige Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP-Systeme). Diffizile Lizenzmodelle und umfangreiche Implementierungsarbeiten machen eine bilanzsteuerliche Beurteilung der Einführung eines SAP-ERP-Systems komplex. Neben finanziellen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Einführung eines solchen Systems stellen sich oftmals auch bilanzielle Abgrenzungsprobleme. Die zentrale Herausforderung der bilanziellen Behandlung von ERP-Systemen bildet die Abgrenzung zwischen Herstellung und Anschaffung.

1. SAP-ERP-System

Als ERP-Software (enterprise resource planning) wird ein System bezeichnet, das zur Optimierung von Geschäftsprozessen eingesetzt wird und sich aus verschiedenen Modulen zusammensetzt. Das Wesensmerkmal eines solchen ERP-Systems ist die umfassende Integration und Steuerung verschiedener Unternehmensaktivitäten. Ein ERP-System umspannt dabei alle Kernprozesse, die zur Führung eines Unternehmens notwendig sind: Finanzen, Fertigung, Logistik, Personalwesen, Services, Beschaffung etc. Bereits ein einfaches, herkömmliches ERP-System integriert all diese Prozes...

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