GS Arnold

Die GmbH & Co KG

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3506-4

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Die GmbH & Co KG (2. Auflage)

I. S. 80Einleitung

Als GmbH & Co KG wird eine KG mit einer GmbH als Komplementärin bezeichnet. Die Haftung der Gesellschafter einer GmbH & Co KG richtet sich zunächst nach allgemeinem KG-Recht: Ihre Komplementäre haften mangels eigener Regelungen im Recht der KG nach § 161 Abs 2 UGB gleich Gesellschaftern einer OG (§§ 128130, 159, 160 UGB). Sie trifft Gläubigern der KG gegenüber somit eine unbeschränkte Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Kommanditisten der GmbH & Co KG haften nach Maßgabe der § 171 ff UGB. Sie haften den Gläubigern der Gesellschaft gegenüber nur beschränkt bis zur Höhe der im Firmenbuch eingetragenen Haftsumme; ihre Haftung entfällt, sobald sie Einlagen in Höhe der Haftsumme an die Gesellschaft geleistet haben (§ 171 Abs 1 UGB). Von besonderer Bedeutung für die GmbH & Co KG ist die Frage, ob in Ausnahmefällen eine unbeschränkte Haftung der Kommanditisten in Betracht kommt; ihr wird in Kapitel IV. nachgegangen. Das allgemeine KG-rechtliche Haftungsmodell gelangt unabhängig davon zur Anwendung, ob es sich beim Gesellschafter der KG (Komplementär oder Kommanditist) um eine natürliche Person oder um eine GmbH handelt.

Von der Haftung der Gesellschafter der KG ist die Haftung der Gesellschafter der Komplementär-...

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