Steuerhandbuch für Freiberufler
1. Aufl. 2017
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S. 4678. Spannungsfeld Abgabenrecht vs Berufs- und Standesrecht
Die standesrechtlichen Regelungen der in § 22 EStG aufgezählten freien Berufe sehen oftmals eine Verschwiegenheitspflicht vor, welche für das Vertrauensverhältnis zwischen dem freiberuflich Tätigen und seinen Klienten unabdingbar ist. Nur aufgrund dieser persönlichen Vertrauensbasis kann eine umfassende und erfolgreiche Ausübung insb der heilenden und beratenden Tätigkeit gewährleistet werden.
Historisch bedingt gibt es keine einheitliche Norm zur Wahrung der Verschwiegenheit. Regelungen dazu finden sich in den einschlägigen Standesordnungen, so etwa im ÄrzteG oder in der RAO.
Der Verschwiegenheitspflicht stehen jedoch die steuerrechtlichen Interessen des Staates auf umfassende Offenlegung und Mitwirkung bei der Abgabenerhebung gegenüber, was unweigerlich zu Interessenskollisionen führt, wenn einerseits die BAO und das FinStrG die Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Offenlegung abgabenrelevanter Sachverhalte normieren und andererseits Freiberufler der Pflicht zur Verschwiegenheit unterliegen.
Vorab sollen einzelne berufsspezifische Verschwiegenheitspflichten dargestellt und auch untersucht werden, unter welchen Umständen punktuelle Ausn...