Steuerhandbuch für Freiberufler
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 3915. Abgabenverfahren
Für einen selbständig Tätigen ist neben zahlreichen anderen Verpflichtungen und Behördengängen auch der Kontakt mit dem Finanzamt unerlässlich. Unternehmer sind meist einkommen- und umsatzsteuerpflichtig und haben im Fall der Beschäftigung von Mitarbeitern auch für diese Abgaben (wie Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer) und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Im Folgenden werden die notwendigen finanzbehördlichen Schritte, die vor und während der selbstständigen Tätigkeit zu beachten sind, sowie Rechtsschutzmöglichkeiten im Abgabenverfahren aufgezeigt.
5.1. Anmeldung
Die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit muss binnen eines Monats beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Hierbei genügt eine formlose und kurze schriftliche Mitteilung. Grundsätzlich ist jenes Finanzamt zuständig, in dessen Amtsbereich sich der Wohnsitz des Abgabepflichtigen befindet, also das sog Wohnsitzfinanzamt (§ 20 AVOG iVm § 26 Abs 1 BAO). In Ermangelung eines Wohnsitzes wird auf den Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes des Abgabepflichtigen abgestellt (§ 20 AVOG iVm § 26 Abs 2 BAO). Liegt die Betriebsstätte (Kanzlei, Praxis etc) des Abgabepflichtigen im Bereich eines anderen Fi...