Steuerhandbuch für Freiberufler
1. Aufl. 2017
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S. 2523. Umsatzsteuer
Freiberufler unterliegen mit den folgenden Umsätzen der Umsatzsteuer (§ 1 Abs 1 und Art 1 Abs 1 UStG):
Lieferungen und sonstigen Leistungen, die
–ein Unternehmer
–im Inland
–gegen Entgelt
–im Rahmen seines Unternehmens ausführt;
dem Eigenverbrauch im Inland;
der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittland in das Inland;
dem innergemeinschaftlichen Erwerb im Inland gegen Entgelt.
Wird ein Tatbestand erfüllt, liegt ein steuerbarer Umsatz vor. Dieser Umsatz ist grds zum Normalsteuersatz von 20 % steuerpflichtig, sofern nicht der zweite Normalsteuersatz von 19 %, ein ermäßigter Steuersatz oder eine Steuerbefreiung zur Anwendung gelangt. Das UStG enthält für diesen steuerbaren Umsatz weiters die einschlägigen Regelungen über den Steuerschuldner, die Rechnungsausstellung (§ 11 und Art 1 UStG) und die Erklärungspflichten (§§ 20 und 21 bzw Art 20 und 21 UStG). Fehlt es an einem Tatbestandsmerkmal, liegt ein nicht steuerbarer Umsatz vor. Der Umsatz unterliegt somit nicht der Umsatzsteuer.
S. 253
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Umsatz | ||||
steuerbarer Umsatz | nicht steuerbarer Umsatz | |||
steuerpflichtig | steuerfrei |
| ||
Normal... |