Handbuch Einlagenrückzahlung
1. Aufl. 2016
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1. S. 122Ausgangspunkt
Aufgrund von § 4 Abs 12 Z 4 EStG idF AbgÄG 2015 wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, „in einer Verordnung die weiteren Auswirkungen von Umgründungen auf die Innenfinanzierung näher festzulegen“. Am wurde die Verordnung über die Auswirkungen von Umgründungen auf die Innenfinanzierung („Innenfinanzierungsverordnung“) im BGBl veröffentlicht; dieser Veröffentlichung gingen intensive (literarische) Diskussionen voraus, wie mit der Innenfinanzierung – je nach Umgründungsart – umzugehen ist.
Die Innenfinanzierung speist sich dem Wortlaut des § 4 Abs 12 Z 4 EStG zufolge aus dem unternehmensrechtlichen Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Es wäre daher zunächst naheliegend gewesen, auch für die Ermittlung der Innenfinanzierung im Zuge von Umgründungen – in Anlehnung an die laufende Fortführung der Innenfinanzierung – auf deren Auswirkungen im UGB-Jahresüberschuss/-fehlbetrag abzustellen. Diese Vorgehensweise hätte jedoch zu unsachlichen Ergebnissen führen können, insb deshalb, weil die Höhe der Innenfinanzierung sodann von der unternehmensrechtlichen (oftmals wahlweisen) Abbildung der jeweiligen Umgründung abhängig gewesen wäre und somit eine unterschiedliche Behandlung von wirtschaftlich vergleichbar...