Handbuch Einlagenrückzahlung
1. Aufl. 2016
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1. S. 32Der Einlagenbegriff
1.1. Der Einlagenbegriff des § 4 Abs 12 EStG
Schon gemäß § 8 Abs 1 KStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens „Einlagen und Beiträge jeder Art insoweit außer Ansatz, als sie von Personen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, Mitglieder oder in ähnlicher Eigenschaft geleistet werden“. Aufgrund dieser Vorschrift sind somit Einlagen eines Gesellschafters auf Grund seiner Gesellschafterstellung in eine Kapitalgesellschaft auf Ebene der Körperschaft steuerneutral. Dabei gilt die Einlagenleistung als Tausch gem § 6 Z 14 EStG und stellt einen Anschaffungsvorgang von neuen Anteilen an der Gesellschaft bzw eine Werterhöhung der bisherigen Anteile dar.
Auf Ebene des Gesellschafters stellt § 4 Abs 12 EStG sicher, dass diese steuerneutralen Einlagen auch steuerneutral von der Körperschaft an den Anteilsinhaber rückgezahlt werden können. Allerdings führt dieser zur Anschaffung umgekehrte Vorgang in logischer Konsequenz zu einer Veräußerung der Anteile, weshalb bei Übersteigen des Buchwertes bzw der Anschaffungskosten ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entsteht.
Dabei definiert § 4 Abs 12 Z 1 EStG den steuerlichen Einlagenbegriff als das „aufgebrachte Grund-, Stamm- oder Genossenschaftskapital“ sowie als „sonstige Einlagen und Zuwendungen...