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SWK 19, 5. Juli 2022, Seite 830

Zur Minderung der Bemessungsgrundlage im Fall eines Preisnachlasses nach Bewirkung eines Umsatzes

Entscheidung: Boehringer Ingelheim, C-717/19.

Normen: Art 90 Abs 1 und Art 273 MwStSyst-RL.

1.

S. 831Art 90 Abs 1 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der ein pharmazeutisches Unternehmen von seiner Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer deshalb nicht den Teil seines Umsatzes aus dem Verkauf von Arzneimitteln, die von dem staatlichen Krankenversicherungsträger bezuschusst werden, abziehen kann, den es aufgrund eines zwischen diesem Träger und dem genannten Unternehmen geschlossenen Vertrags an diesen Träger zahlt, weil die danach gezahlten Beträge nicht auf der Grundlage von zuvor von diesem Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftspolitik festgelegten Bedingungen bestimmt worden sind und diese Zahlungen nicht zur Absatzförderung geleistet worden sind.

2.

Art 90 Abs 1 und Art 273 MwStSyst-RL sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach die nachträgliche Verminderung der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer voraussetzt, dass der erstattungsberechtigte Steuerpflichtige über eine Rechnung verfügt, die auf seinen Namen lautet und den zur Erstattung berechtigenden Umsatz nachweist, selbst we...

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