Handbuch für Arbeitgeber
1. Aufl. 2022
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S. 25517. Mitarbeiterdatenschutz (Datenschutzrecht)
Datenschutz normiert den Schutz vor rechtlich unzulässiger Verarbeitung personenbezogener Daten sowie auch den Schutz des Rechts auf sog „informationelle Selbstbestimmung“ der Betroffenen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung hat auch für den Bereich der Arbeitswelt zahlreiche neue Verpflichtungen geschaffen, die mit teilweise durchaus drakonischen Strafen sanktioniert werden können. Im folgenden Beitrag werden diese Verpflichtungen, die sich im Zusammenhang mit den Daten von Mitarbeitern stellen, analysiert. Die Kenntnis dieser Vorschriften ist jedenfalls erforderlich, um als Arbeitgeber Rechtsnachteile, bis hin zu Strafen, zu vermeiden.
17.1. Einleitung
Datenschutz(-recht) als Teilmaterie des Rechts auf Privatheit (Privatlebens) will die divergierenden Rechtspositionen des Schutzes der Privatsphäre von Menschen vor Gefahren der potenziellen Auswertung und Verknüpfungen elektronischer/digitaler verfügbarer Daten und deren Verarbeitung erreichen. Mitarbeiterdatenschutz besteht rechtlich aus hierarchischen Layern (Schichten) zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer: der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, der Beendigung des Arbeitsverhäl...