Handbuch für Arbeitgeber
1. Aufl. 2022
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S. 14910. Betriebspension
Das folgende Kapitel soll einen Überblick über die wesentlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsgrundlagen geben, die Arbeitgebern zur Verfügung stehen, um Arbeitnehmern im Alter zusätzlich zur gesetzlichen Pension betriebliche Leistungen zukommen zu lassen.
10.1. Arbeitsrechtlicher Rahmen
10.1.1. Allgemeines, Rechtsgrundlagen
Betriebliche Pensionszusagen sind Vereinbarungen über Entgeltleistungen, zumal der Arbeitnehmer für die ihm zugesagten Pensionszahlungen bereits „vorgeleistet“ hat. Derartige Zusagen haben den Zweck, Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung zu ergänzen. Neben einer entsprechenden sozialen Absicherung der Mitarbeiter können betriebliche Zusagen auch zu einer erhöhten Mitarbeiterbindung beitragen. Ihre Bedeutung hängt jedoch stark von der Größe und finanziellen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Unternehmens ab.
Wichtigste Rechtsgrundlage für betriebliche Leistungszusagen ist das mit in Kraft getretene Betriebspensionsgesetz (BPG). Das BPG regelt „die Sicherung von Leistungen und Anwartschaften aus Zusagen zur die gesetzliche Pensionsversicherung ergänzenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung“ (§ 1 Abs 1 BPG). Für vor diesem Zeitpunkt vereinbarte...