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SWK 19, 5. Juli 2022, Seite 802

Geplante Leerstandsabgaben in Salzburg und der Steiermark

Darstellung und verfassungsrechtliche Fragen

Stefan Hammerl

Dieser Beitrag skizziert die in Salzburg und der Steiermark geplanten Abgaben auf leer stehende Wohnungen und beleuchtet in diesem Zusammenhang ausgewählte verfassungsrechtliche Aspekte.

1. Überblick

Mit dem ZWAG und dem StZWAG – Landesgesetzen iSd § 8 Abs 5 F-VG – sollen Gemeinden in Salzburg und der Steiermark ermächtigt (aber nicht verpflichtet) werden, aufgrund ihres freien Beschlussrechts sogenannte „Leerstandsabgaben“ als ausschließliche Gemeindeabgaben iSd § 6 Abs 1 Z 5 F-VG festzusetzen.

Der Zweck der Leerstandsabgaben besteht ausweislich der Materialien zu beiden Gesetzesentwürfen darin, das Verhalten (potenzieller) Wohnungseigner dahin zu lenken, Wohnungen nicht in spekulativer Absicht zu erwerben und bewusst leer stehen zu lassen. Um solchem „spekulativen Leerstand“ entgegenzuwirken, soll den Gemeinden ein fiskalisches Instrument „zur Sicherung leistbaren Wohnraums als Existenzgrundlage für Menschen“ zur Verfügung gestellt werden.

Da sich das ZWAG und das StZWAG in den relevanten Vorgaben für die Gemeinden weitgehend gleichen, widmet sich dieser Beitrag beiden Gesetzen.

2. Gegenstand der geplanten Abgaben

2.1. Allgemeines

2.1.1. Wohnungen

Gegenstand der geplanten Abgaben sind ge...

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