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OGH: Mietzinsminderung auf null für „Bäckerei-Cafe“ im Lockdown
Entscheidung: 3 Ob 36/22y.
Normen: COVID-19-Maßnahmengesetz; § 1104, 1105 und 1107 ABGB.
Die Beklagte mietete von der Klägerin ein in deren Fachmarktzentrum gelegenes Geschäftslokal für den Betrieb als „Bäckerei-Cafe“, wobei nach dem übereinstimmenden Willen beider Vertragsparteien der Kaffeehausbetrieb ganz klar im Vordergrund stand, weil eine reine Bäckerei bzw eine überwiegend auf Bäckereiverkauf ausgerichtete Filiale aufgrund des Standorts im reinen Gewerbegebiet wirtschaftlich nicht überlebensfähig gewesen wäre. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 und während des zweiten Lockdowns von November 2020 bis Mitte Mai 2021 schloss die Beklagte ihr Geschäft zur Gänze, bot also auch keine Bäckereiwaren zum Verkauf an. Für diese Zeiträume zahlte sie keine Mietzinse.
Die Vorinstanzen wiesen das auf Zahlung der Mietzinse für die genannten Monate einer im Mietvertrag für den Fall der Verletzung der dort festgelegten Betriebspflicht vereinbarten Pönale und auf geräumte Übergabe des Objekts gerichtete Klagebegehren ab.
Der OGH gab der Revision der Klägerin nicht Folge. Er stellte klar, dass die Frage der (gänzlichen oder teilweisen) Unbenützbarkeit des Bestandgegenstands nach dem...