Umgründungen und Immobilien
1. Aufl. 2022
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S. 260Gottfried Sulz beschäftigt sich seit vielen Jahren beruflich, aber auch als Autor und Vortragender intensiv mit vielen Facetten des Umgründungsrechtes. Gemeinsam mit Klaus Hirschler leitet er mit Umsicht und großem Einsatz die Arbeitsgruppe Umgründungen im Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. In dieser Funktion ist er federführend in die Begutachtung gesetzlicher Änderungen des UmgrStG und auch der UmgrStR eingebunden. Die Vereinfachung gesetzlicher Vorschriften ist ihm dabei immer ein besonderes Anliegen.
Im Rahmen des Umgründungsforums 2021 haben Christoph Schlager, Gottfried Sulz, Klaus Hirschler und ich anhand eines Fallbeispieles die steuerliche Behandlung von Rechtsbeziehungen zwischen spaltender und übernehmender Körperschaft intensiv diskutiert.
Die diese Themenstellung regelnde gesetzliche Bestimmung wurde mehrfach novelliert und enthält mehrere Tatbestände mit unterschiedlichen Rechtsfolgen (§ 18 Abs 3 UmgrStG). Im folgenden Beitrag möchte ich die bestehende Rechtslage analysieren und – im Sinne von Gottfried Sulz – Vorschläge zur Vereinfachung zur Diskussion stellen.
1. Gesetzliche Regelungen
Das Umgründungssteuergesetz ermöglicht – als Ausnahme zum ertragsteuerlich grundsätzlich geltende...