Umgründungen und Immobilien
1. Aufl. 2022
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S. 581. Einleitung
Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilienvermögen basiert im DBA-Recht grundsätzlich auf dem Belegenheitsstaatsprinzip. Demzufolge hat jener Staat das Besteuerungsrecht, in welchem sich die Liegenschaft befindet. Demgegenüber liegt das Besteuerungsrecht von Veräußerungsgewinnen aus Gesellschaftsanteilen und Beteiligungen ausschließlich beim Ansässigkeitsstaat des Veräußerers. Um das Belegenheitsstaatsprinzip zu umgehen und die Besteuerung am Lageort der Immobilien zu verhindern, besteht die Möglichkeit, das Liegenschaftsvermögen in eine Kapitalgesellschaft einzubringen bzw über eine Kapitalgesellschaft zu halten und in weiterer Folge die Beteiligung zu veräußern. Seit dem Jahr 2003 enthält das OECD-Musterabkommen mit Art 13 Abs 4 OECD-MA eine Regelung für die Veräußerung von derartigen Immobiliengesellschaftsanteilen, die das Belegenheitsstaatsprinzip auch bei Anteilsveräußerungen zur Anwendung kommen lässt. Der Regelung des Art 13 Abs 4 OECD-MA vergleichbare Regelungen finden sich im österreichischen DBA-Netz aber bereits seit den frühen 1980er Jahren. Der vorliegende Beitrag analysiert Art 13 Abs 4 OECD-MA und seine Entsprechungen im österreichischen Ab...