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SWK 9, 20. März 2019, Seite 491

Nationalrat beschließt Neuregelung für Karfreitag

Am hat das Plenum des Nationalrats den Beschluss gefasst, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten zu streichen. Stattdessen wird ein „persönlicher Feiertag“ für alle eingeführt: Jeder kann künftig einen Tag im Jahr auswählen, an dem ihm jedenfalls Urlaub zu gewähren ist; er muss dies spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich bekanntgeben. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür allerdings nicht. Für die ersten Monate gilt eine Übergangsregelung.

Literaturtipp: Ausführlich zur Diskussion rund um den Karfreitag und den arbeitsrechtlichen Implikationen siehe Burger-Ehrnhofer, ASoK 2019, 82.

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