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Verordnung über die Prüfung des Steuerkontrollsystems
Die neue SKS-PV im Überblick
Mit dem JStG 2018 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der begleitenden Kontrolle gesetzlich geregelt. Die begleitende Kontrolle ermöglicht es, im Sinne einer laufenden Abstimmung mit der Finanzverwaltung auf eine spätere Außenprüfung weitestgehend zu verzichten. Eine der Voraussetzungen ist die Implementierung eines Steuerkontrollsystems im Unternehmen. Die entsprechende Verordnung wurde Ende des letzten Jahres in der finalen Fassung veröffentlicht. Die wesentlichen Aussagen und Anforderungen sollen in diesem Beitrag kurz dargestellt werden.
1. Steuerkontrollsysteme
Mit dem JStG 2018 hat der Gesetzgeber das bisherige Pilotprojekt „Horizontal Monitoring“ als „begleitende Kontrolle“ iSd § 153b BAO in den Regelbetrieb übernommen. Die begleitende Kontrolle stellt eine Alternative zur klassischen Außenprüfung dar. Bei Unternehmern, die die Teilnahme an diesem Verfahren beantragen und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, ersetzt ein vom Unternehmer selbst entwickeltes und durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer überprüftes internes Steuerkontrollsystem (kurz: SKS) in Verbindung mit einer erweiterten Offenlegungspflicht und laufendem Kontakt mit der Abgabenbehörde die nachträgliche Auße...