zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 2020, Seite 371

Subventionen und Spenden in der Umsatzsteuer

Vorsteuerabzugsberechtigung für Akquisitionsaufwendungen?

Johannes Mörz und Alexander Albl

Insbesondere gemeinnützige Organisationen können ihre (betrieblichen) Tätigkeiten oft nur durch Subventionen bzw Zuschüsse und/oder Spenden erbringen und aufrechterhalten. Die Frage, ob für Aufwendungen, die zur Erlangung von Subventionen bzw Spenden getätigt wurden, ein Vorsteuerabzug zusteht, ist für solche Organisationen daher von enormer Bedeutung.

1. Steuerbare Umsätze

Gemäß § 1 Abs 1 Z 1 UStG sind Lieferungen und sonstige Leistungen steuerbar, wenn sie von einem Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt werden. Es muss sich also um

  • eine Lieferung (§ 3 UStG) oder eine sonstige Leistung (§ 3 a UStG)

  • im Inland

  • gegen Entgelt handeln, die

  • von einem Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt wird.

2. Lieferungen und sonstige Leistungen

Lieferungen und sonstige Leistungen sind nach § 1 Abs 1 Z 1 UStG steuerbar, wenn sie im Rahmen eines Leistungsaustausches ausgeführt werden. Das UStG definiert zwar den Begriff „Leistungsaustausch“ nicht, jedoch ist damit die im Gesetz genannte Entgeltlichkeit gemeint, wenn also ein Unternehmer im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Ein Leistungsaustausch setzt also

  • Leistung und Gegenleistung,

  • das Vorliegen v...

Daten werden geladen...