Die umsatzsteuerliche Organschaft
1. Aufl. 2018
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S. 1067. Conclusio
Sowohl die grundsätzlich eher weitgefassten Vorgaben des Art 11 MwStSyst-RL als auch die derzeitige Umsetzung der Organschaftsregelung in Österreich durch einen Automatismus, der die Rechtsfolgen zwingend und mit Erfüllen der Voraussetzungen auslöst, führen zu praktischen Schwierigkeiten und somit zu Rechtsunsicherheit. Auch der EuGH trägt mit seiner Rechtsprechung teilweise zur Rechtsunsicherheit bei, indem er entweder argumentative Begründungen schuldig bleibt oder eher allgemeingültige Aussagen trifft, ohne dabei näher ins Detail zu gehen.
Territoriale Abgrenzung
Nach der Rechtsprechung des EuGH in der Rs Skandia America sei eine inländische, feste Niederlassung einer ausländischen Organgesellschaft nicht mehr Teil des Unternehmens dieser ausländischen Organgesellschaft. Vielmehr werde die inländische Niederlassung durch die Inlandswirkung der Organschaft Teil eines anderen Steuerpflichtigen. Daraus folgt, dass die von der ausländischen Organgesellschaft an ihre inländische Niederlassung erbrachten Leistungen als steuerbare Leistungen an die inländische Organschaft anzusehen sind.
Da § 2 Abs 2 Z 2 UStG einer dahingehenden unionsrechtskonformen Auslegung zugängig ist, besteht mE diesbezüg...