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Pirklbauer

Die umsatzsteuerliche Organschaft

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3947-5

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Dokumentvorschau
Die umsatzsteuerliche Organschaft (1. Auflage)

S. 363. Beginn und Ende der Organschaft

Anders als bei der früheren körperschaftsteuerlichen Organschaft gem § 9 KStG idF BGBl 1993/818 ist bei der umsatzsteuerlichen Organschaft gem § 2 Abs 2 Z 2 UStG neben den finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederungsmerkmalen kein Ergebnisabführungsvertrag erforderlich. Während daher bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft durch bewusstes Abschließen oder Vermeiden eines Ergebnisabführungsvertrages die Rechtsfolgen einer Organschaft gezielt erwirkt oder vermieden werden konnten, treten die Rechtsfolgen der umsatzsteuerlichen Organschaft automatisch ab dem Zeitpunkt des Vorliegens sämtlicher Voraussetzungen ein. Da in letzterem Fall somit jeder Zeitpunkt während eines Veranlagungszeitraumes infrage kommen kann, besteht oftmals die Gefahr des Entstehens einer unerwarteten umsatzsteuerlichen Organschaft.

Auch ein Antragswahlrecht, wie es im Zuge der Reform der körperschaftsteuerlichen Organschaft zur sog Gruppenbesteuerung durch das StRefG 2005 anstelle des Ergebnisabführungsvertrages eingeführt wurde, gibt es im Bereich der umsatzsteuerlichen Organschaft nicht. Stattdessen ist die Rechtsfrage hinsichtlich der Erfüllung der organschaftlichen Vorausse...

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