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SWK 7, 1. März 2020, Seite 361

Kfz-Nutzung beim Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Sachbezug

Ein abgabenoptimaler Ansatz

Michael Stöckelmaier

Am wurde die Verordnung über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern erlassen. Erstmalig ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 bestehen zwei Möglichkeiten der Erfassung des geldwerten Vorteils für die Möglichkeit, ein von der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestelltes Kraftfahrzeug für privat veranlasste Fahrten zu benützen.

1. Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges

1,5 % bzw 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz (einschließlich Umsatzsteuer und NoVA), maximal 720 Euro (bei 1,5 %) bzw 960 Euro (bei 2 %) pro Monat, werden als Sachbezugswert angesetzt. Ob der Satz von 1,5 % oder 2 % anzuwenden ist, richtet sich nach dem CO2-Emissionswert. Für die Ermittlung des Sachbezugs ist die CO2-Emissionswertgrenze im Kalenderjahr der Anschaffung des Kfz oder seiner Erstzulassung maßgeblich. Bei einem CO2-Emissionswert von 0 g/km ist ein Sachbezugswert von null anzusetzen.

Beträgt die monatliche Fahrtstrecke für Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nachweislich nicht mehr als durchschnittlich 500 km, ist ein Sachbezug im Ausmaß des halben Sachbezugswertes anzuse...

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