Praxishandbuch Urheberrecht
3. Aufl. 2022
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S. VVorwort zur 3. Auflage
Seit der Vorauflage sind knapp vier Jahre vergangen. Die mit in Kraft getretene Urheberrechts-Novelle 2021 (Urh-Nov 2021) hat eine umfassende Überarbeitung meines Praxishandbuchs erforderlich gemacht. Das neue Gesetz sei die „größte Reform seit der Einführung des Urheberrechts 1936“ betonte Justizministerin Alma Zadic in einer Aussendung. Dem kann man vorbehaltlos zustimmen. Die Urh-Nov 2021 berücksichtige laut der Justizministerin „neue Entwicklungen rund um die Digitalisierung und schafft endlich mehr Fairness für Kreative“. Die Praxis wird dies erst unter Beweis zu stellen haben. Zadic spricht damit im Zusammenhang von einem „österreichischen Weg“, um das Urheberrecht ins digitale Zeitalter zu überführen. Bei näherer Betrachtung erweist sich der „österreichische Weg“ – was das (neue) Urhebervertragsrecht anbelangt – als weitgehende Anlehnung an das dt UrhG. Das war seit jeher der bewährte „österreichische Weg“; er erlaubt weiterhin den „beherzten“ Griff zur beinahe nicht mehr überschaubaren und in rascher Kadenz publizierten dt Kommentarliteratur.
Mit der Urh-Nov 2021 erhält Österreich erstmals ein Urhebervertragsrecht, welches für Neuverträge, die...