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SWK 34, 1. Dezember 2017, Seite 1464

Mehrwertsteuer: Zeitliche Grenze für die Erstattung überbezahlter Mehrwertsteuerbeträge

Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, wonach dann, wenn von der Steuerverwaltung ein Steuerprüfungsverfahren eingeleitet und gegen einen Steuerpflichtigen wegen mangelnder Kooperation eine Geldbuße verhängt wird, der Zeitpunkt für die Erstattung des Mehrwertsteuerüberschusses bis zur Übergabe des Protokolls über diese Prüfung an den Steuerpflichtigen hinausgeschoben und die Zahlung von Verzugszinsen verweigert werden kann, selbst wenn die Dauer des Steuerprüfungsverfahrens übermäßig lang ist und nicht zur Gänze auf das Verhalten des Steuerpflichtigen zurückzuführen ist.

( Glencore Grain Hungary, C-254/16)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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