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Neuregelung der Befugnisse und Vertretungsmöglichkeiten der Steuerberater
Änderungen im Zusammenhang mit der Finanzpolizei
Das WTBG 2017 brachte drei große Veränderungen im Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: (i) eine Neuaufstellung der Berufsgruppen in der Form, dass die Befugnis zum Wirtschaftsprüfer nunmehr erworben werden kann, ohne gleichzeitig auch Steuerberater zu werden; (ii) die Befugnisse der beiden Berufsgruppen wurden folgerichtig neu geregelt und erfuhren dabei gewisse Erweiterungen; (iii) die Bestimmungen der 4. Geldwäsche-RL wurden umgesetzt.
Zu beachten ist, dass all jene, die bis zum Inkrafttreten des WTBG 2017 () die Befugnis zum Wirtschaftsprüfer innehatten, im Sinne der Übergangsbestimmungen als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nach neuem Recht gelten. Die neuen Befugnisse bringen ua auch Änderungen iZm der Finanzpolizei.
1. Die wesentlichen Gesetzesbestimmungen
§ 2 Abs 1 Z 4 WTBG 2017:„[…] die Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben und in Beihilfeangelegenheiten vor den Finanzbehörden, den übrigen Gebietskörperschaften und den Verwaltungsgerichten sowie bei allen Amtshandlungen, die von Organen der Abgabenbehörden im Rahmen der ihnen übertragenen finanzpolizeilichen Aufgaben und Befugnisse (§ 12 Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010) gesetzt werden, davon ausgenommen Maßnahmen der Abgabenbehörde...