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SWK 15, 20. Mai 2018, Seite 712

Wettbewerbsrechtliche Implikationen bei bescheidmäßiger Subventionierung

Ein Zwischenruf

Jürgen Pechan

In einem subventionsrechtlichen leading case zu 4 Ob 82/93 (Zivilschutzverband) hat der OGH ausgesprochen, dass Hoheitsakte „niemals“ Wettbewerbshandlungen seien und „daher auch nicht“ nach dem UWG beurteilt werden könnten. Den solcherart judizierten wettbewerbsrechtlichen „Ewigkeitsanspruch“ setzt der OGH ua in 4 Ob 68/97x (SN-Presseförderung) fort, und es kann von einer diesbezüglich gefestigten Judikatur des OGH ausgegangen werden. Der vorliegende Beitrag reflektiert, ob diese Ewigkeitsjudikatur des OGH im Kontext unionsrechtlicher Einflüsse auf das Subventionsrecht im Fall von Subventionsvergaben durch Bescheid undifferenziert aufrechterhalten werden kann.

1. Einleitungsfragen

Vermag der einem bescheidmäßig begründeten Subventionsrechtsverhältnis inhärente hoheitliche Charakter auch einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch zu begründen, bzw ist bei allfälliger Bejahbarkeit die Rechtswegzulässigkeit gegeben? Können – wie der OGH in ständiger Rechtsprechung judiziert – hoheitliche Subventionen „niemals“ eine Wettbewerbshandlung sein und „daher auch nicht“ nach dem UWG beurteilt werden? Oder betrifft diese Qualifikation weder eine mikrodimensionale Frage der Zeitlichkeit im Rech...

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