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SWK 15, 20. Mai 2018, Seite 706

Umsatzsteuer-Update Mai 2018: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Steuersatz Beherbergung

Mit BGBl I 2018/12 vom wurde der Steuersatz für Beherbergungs- und Campingumsätze mit Wirksamkeit ab wieder auf die Rechtslage vor dem StRefG 2015/2016 zurückgestellt und mit 10 % festgelegt (§ 10 Abs 2 Z 3 lit c und d UStG). Die bisherigen eigenen Sonderregelungen für das Frühstück im Zusammenhang mit Beherbergung, Studentenheime etc konnten damit entfallen.

Hinweis: Auf Anzahlungen ist zunächst jener Steuersatz anzuwenden, der bei ihrer Vereinnahmung in Geltung steht (zB Buchung und Anzahlung im August 2018: 13 % USt; tatsächlicher Aufenthalt im Dezember 2018: 10 % USt). Zu Änderung des Steuersatzes im Zusammenhang mit Anzahlungen enthält Rz 1476 UStR detaillierte Aussagen sowie eine Vereinfachungsmöglichkeit zum Ausweis des Steuersatzes bei Erbringung der Leistung und damit zum Wegfall der Rechnungsberichtigung bei Wirksamwerden der Steuersatzänderung.

S. 707 2. Steuerbefreiung für als Anlagegold anerkannte Goldmünzen im Jahr 2018

Der Bundesminister für Finanzen hat die alljährliche Verordnung mit einem Verzei...

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