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Neues zu Leasing und Abzahlungskauf in der Umsatzsteuer
Aktuelle Judikatur des EuGH
Im Oktober 2017 fällte der EuGH zwei Urteile, die Bewegung in die umsatzsteuerliche Beurteilung von Leasinggeschäften brachten. Bewegung mündet aber nicht zwangsläufig in (Erkenntnis-)Fortschritt, sondern kann auch zu Instabilität und Rechtsunsicherheiten führen. Insbesondere die in der Entscheidung zur Rechtssache Mercedes-Benz vertretene Abkehr von den bisherigen Zurechnungsgrundsätzen für Leasinggüter wirft eine Reihe von Zweifelsfragen auf. Erfreulicherweise klärte der EuGH in der Rechtssache Lombard Ingatlan die umsatzsteuerlichen Konsequenzen einer vorzeitigen Beendigung von Leasingverträgen. Die dort getroffenen Aussagen erweisen sich auch für rechtssichere Gestaltungen nach der Entscheidung in der Rechtssache Mercedes-Benz als hilfreich.
1. Allgemeines
Leasingverhältnisse beinhalten regelmäßig Elemente von Kauf- und Mietverträgen. Die Möglichkeiten zur Gestaltung der Vertragsbeziehungen sind vielfältig. Nach umsatzsteuerlichen Grundsätzen können solche Vertragsverhältnisse aber nur eine Lieferung oder eine sonstige Leistung sein. An die Einstufung als Lieferung oder sonstige Leistung knüpfen unterschiedliche umsatzsteuerliche Folgen. Ist der Leasingvertrag als Lieferung zu qu...