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ASoK 2, Februar 2018, Seite 48

Rechte des Arbeitgebers in ausgewählten Verfahren des ASVG und des LSD-BG

Verfahren in Beitragsangelegenheiten und bei behaupteter Unterentlohnung

Sebastian Zankel

Arbeitgeber sind in vielfältiger Weise in unterschiedliche Verfahren im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts eingebunden. Dabei sind die Rechte des Arbeitgebers unterschiedlich ausgestaltet. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die Arbeitgeberrechte im Verfahren in Beitragsangelegenheiten des ASVG sowie im Verfahren wegen Unterentlohnung des LSD-BG geben.

1. Verfahren in Beitragsangelegenheiten nach dem ASVG

1.1. Allgemeines

Schreibt der zuständige Krankenversicherungsträger dem Arbeitgeber die Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen vor, gehört dieser Rechtsakt zu den Verwaltungssachen des ASVG.

Definitionsgemäß versteht man unter Verwaltungssachen jene Fälle, in denen ein Versicherungsträger seine Zuständigkeit zur Versicherung oder zur Erbringung von Leistungen bestreitet, oder wenn es sich um Streitigkeiten über Beiträge oder Streitigkeiten über die Annahme oder Ablehnung von Meldungen handelt.

In Verwaltungssachen sind gemäß § 360b ASVG – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – das AVG im Verfahren vor dem Versicherungsträger und ergänzend dazu auch das VwGVG im Verfahren vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht anzuwenden.

Grundsätzlich hat der zuständige Versicherungsträger in Verwaltungss...

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