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Horizontal Monitoring kommt in den Regelbetrieb – ein Projektüberblick
Finanzverwaltung setzt Alternative zur Außenprüfung
Das Horizontal Monitoring setzt auf einer Alternative zur bisherigen Außenprüfung auf und wurde zwischen 2011 und 2016 pilotiert. Aufbauend auf den Ergebnissen des Evaluationsberichts wurde die Implementierung initiiert. Nun wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 (JStG 2018) eine entsprechende Änderung der BAO in Begutachtung versandt. Dieser Beitrag beleuchtet, was sich getan hat und was kommen wird.
1. Internationale Entwicklung
Die OECD empfahl die Berücksichtigung einer alternativen Prüfweise und ging auf bisher entwickelte Systeme ein:
Enhanced Relationship,
Cooperative Compliance und
Horizontal Monitoring.
Vorteile sollen sich für alle Beteiligten ergeben: Durch die zeitnahe Kontrolle werden steuerlich relevante Sachverhalte vor Abgabe der Einkommensteuererklärung in einem auf Vertrauen basierenden Umfeld der Finanzverwaltung dargelegt. Dem Unternehmen bietet sich mangels zeitlich nachgelagerter Prüfungen eine erhöhte Rechts- und Planungssicherheit. Die Finanzverwaltung kann Abgaben rechtsrichtig und rechtzeitig einheben. Gleichzeitig soll sich der Aufwand für Kontrollen bzw durch Rechtsmittelverfahren verringern. Eine Win-win-Situation für alle.
2. Die Pilotphase
Die österreichi...