Praxishandbuch Steuerkontrollsystem
1. Aufl. 2021
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1. S. 208Vorbemerkungen
Will ein Unternehmen an der Begleitenden Kontrolle teilnehmen, so muss ein Steuerkontrollsystem entsprechend den Mindestanforderungen der Steuerkontrollsystem-Prüfungsverordnung (SKS-PV) bereits bei Antragstellung auf Teilnahme an der Begleitenden Kontrolle implementiert und dokumentiert sein. Weiters erfordert die Teilnahme an der Begleitenden Kontrolle, dass das Steuerkontrollsystem von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater begutachtet ist (siehe dazu in diesem Band Kapitel 29 ff).
Soll ein Steuerkontrollsystem losgelöst von einem Antrag auf Begleitende Kontrolle implementiert werden, kann dies natürlich unabhängig von konkreten Ereignissen oder Zeitpunkten im Unternehmen erfolgen. In der Praxis haben sich jedoch für die Implementierung eines Steuerkontrollsystems bestimmte Zeitpunkte als besonders geeignet für die Unternehmen herausgestellt. Weiters zeigen in der Praxis gewonnene Erkenntnisse, dass bestimmte Rahmenbedingungen bzw betriebliche Anforderungen bei der Einführung eines Steuerkontrollsystems eine erfolgreiche und effiziente Implementierung begünstigen.
Auf diese Zeitpunkte und Rahmenbedingungen soll nachfolgend in 2. und 3. näher eingegangen werden...