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SWK 29, 10. Oktober 2022, Seite 1155

Wiederaufnahme nach Ausstellung berichtigter Lohnzettel

Entscheidung: Ra 2021/15/0050 (Zurückweisung der Parteirevision).

Normen: § 279, 303 BAO; § 41 Abs 2 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Bundesministerium stellte einem Dienstnehmer in Ruhestand eine Naturalwohnung für private Zwecke zur Verfügung. Der Dienstnehmer erklärte keine Bezüge aufgrund der Nutzung dieser Wohnung. Nach einer Lohnsteuerprüfung beim ehemaligen Dienstnehmer wurden berichtigte Lohnzettel ausgestellt; das Finanzamt nahm die betreffenden Einkommensteuerverfahren wieder auf und setzte steuerpflichtige Bezüge an.

Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, die aufgrund der Lohnzettelübermittlung der Abgabenbehörde bekanntgewordenen Informationen stellten neue Tatsachen gemäß § 303 BAO dar.

Rechtliche Beurteilung: Bei einer Beschwerde gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist die Sache, über welche das BFG gemäß § 279 Abs 2 BAO zu entscheiden hat, nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen. Entscheidend sind also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hat. Die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, wird durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der zuständigen Abgabenbehörde zu...

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