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SWK 29, 10. Oktober 2022, Seite 1154

Anspruchszinsen nach Aufhebung einer Entscheidung durch den VwGH

Entscheidung: Ra 2021/13/0139 (Parteirevision, Entscheidung in der Sache).

Norm: § 205 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer des Revisionswerbers aufgrund seiner Arbeitnehmerveranlagung fest und wies eine entsprechende Nachforderung aus. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde die Einkommensteuer mit einem negativen Betrag festgesetzt und eine entsprechende Abgabengutschrift ausgewiesen. Das BFG gab der Beschwerde des Revisionswerbers Folge und setzte die Einkommensteuer mit einem noch niedrigeren negativen Betrag fest. Diese Entscheidung wurde durch den VwGH aufgehoben (Amtsrevision). Im fortgesetzten Verfahren setzte das BFG die Einkommensteuer mit einem geringen positiven Betrag fest. In der Folge setzte das Finanzamt Anspruchszinsen (aufgrund der Gegenüberstellung mit dem zuvor vorgeschriebenen negativen Betrag) fest.

Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, die Gegenüberstellung der im fortgesetzten Verfahren festgesetzten Einkommensteuer mit der in der durch den VwGH aufgehobenen Entscheidung festgesetzten sei rechtmäßig.

Rechtliche Beurteilung: Es entspricht der Ansicht der Literatur, dass insbesondere auch eine Aufhebung einer Entsch...

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