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Erwerberhaftung greift auch ohne Geltendmachung der Abgabenschuld gegenüber dem Abgabenschuldner
Entscheidung: Ra 2020/13/0035 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Norm: § 14 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH wurde gemäß § 14 BAO zur Haftung für die Umsatzsteuer aus dem Kauf eines Unternehmens – die von der Verkäuferin nicht entrichtet wurde – herangezogen. Sie wendete ein, als Erwerberin habe sie nicht gewusst und auch nicht wissen können, dass die Verkäuferin die Umsatzsteuer nicht entrichten werde.
Das BFG gab der Beschwerde statt und hob den Haftungsbescheid ersatzlos auf. Es führte aus, gegenüber der Verkäuferin sei kein Umsatzsteuerbescheid erlassen worden, womit die Haftende keine Beschwerdemöglichkeit hinsichtlich der Abgabenschuld gehabt habe. Eine Haftungsinanspruchnahme ohne zugrunde liegenden Abgabenbescheid stelle lediglich den Ausnahmefall dar.
Rechtliche Beurteilung: Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haftungen haben nämlich keinen bescheidakzessorischen Charakter.
Wenn das BFG vermeint, dies könne nur in Ausnahmefällen gelten, und es sei unabdingbar, dass vor Er...