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SWK 29, 10. Oktober 2022, Seite 1151

Gewährung des Familienbonus Plus bei Erfüllung der inhaltlichen Voraussetzungen für einen Familienbeihilfe- bzw Ausgleichsanspruch

Entscheidung: Ra 2021/15/0067 (Abweisung der Amtsrevision).

Norm: § 33 Abs 3a EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Grenzgänger (Wohnsitz in Österreich, Arbeitsplatz in Deutschland) machte in der Arbeitnehmerveranlagung den Familienbonus Plus für seine zwei Söhne geltend. Für den älteren Sohn, der bei ihm in Österreich lebte, bezog er Familienbeihilfe; für den jüngeren Sohn, der bei seiner Mutter in Deutschland lebte, bezahlte er einen monatlichen Unterhalt. Das Finanzamt versagte die Gewährung des Familienbonus Plus für den jüngeren, in Deutschland lebenden Sohn, weil für diesen kein Antrag auf Familienbeihilfe gestellt worden sei.

Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, für den Familienbonus Plus seien nicht der Antrag oder die tatsächliche Gewährung von Familienbeihilfe, sondern deren Anspruchsvoraussetzungen wesentlich.

Rechtliche Beurteilung: Im Falle eines Anspruchs auf eine der Familienbeihilfe vergleichbare ausländische Beihilfe besteht gemäß § 4 FLAG kein Anspruch auf Familienbeihilfe (Abs 1) oder nur ein verminderter Anspruch im Ausmaß einer Ausgleichszahlung (Unterschiedsbetrag zwischen der gleichartigen ausländischen Beihilfe und der höheren Familienbeihilfe, vgl Abs 2 bis...

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