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SWK 29, 10. Oktober 2022, Seite 1150

Einbehaltung und Rückerstattung der KESt auf Dividenden von börsenotierten Aktiengesellschaften an beschränkt Steuerpflichtige

Im Zusammenhang mit der Rückerstattung der KESt auf Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften, insbesondere auf Grundlage von § 94 Z 2 EStG, § 6 KStG, § 21 Abs 1 Z 1a KStG oder von DBA, stellt sich die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Rückerstattung erfolgen kann. Dabei ist insbesondere die Frage relevant, wem die Dividende ertragsteuerlich zuzurechnen ist und wer somit als Abgabenschuldner zur Rückforderung der KESt berechtigt ist. Aufgrund aktueller Rechtsprechung des VwGH soll die Info des BMF-010203/0314-VI/1/2014 aufgehoben und durch eine neue Information ersetzt werden.

Der Begutachtungsentwurf dieser BMF-Info findet sich nun auf der Homepage des BMF. Ende der Begutachtungsfrist ist der .

Link zum Entwurf: https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/in-begut achtung.html.

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