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Vorteile aus Pensionskassen
Bezüge und Vorteile aus inländischen Pensionskassen stellen gemäß § 25 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar, die voll steuerpflichtig oder teilweise bzw ganz steuerfrei sein können. – (§ 25 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988), (Abweisung)
( Ro 2016/15/0001)