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SWK 18, 20. Juni 2018, Seite 807

Umsatzsteuer-Update Juni 2018: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Dreiecksgeschäft – Ansässigkeit des Erwerbers im Ursprungsland

1.

Art 141 Buchst c MwSt-RL idF RL 2010/45/EU ist dahin auszulegen, dass die dort genannte Voraussetzung erfüllt ist, wenn der Steuerpflichtige in jenem Mitgliedstaat, von dem aus die Gegenstände versandt oder befördert werden, ansässig und für Mehrwertsteuerzwecke erfasst ist, aber für den konkreten innergemeinschaftlichen Erwerb die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Mitgliedstaats verwendet.

2.

Die Art 42 und 265 iVm Art 263 MwSt-RL idF RL 2010/45/EU sind dahin auszulegen, dass sie die Steuerverwaltung eines Mitgliedstaats daran hindern, Art 41 Abs 1 MwSt-RL idF RL 2010/45/EU mit der alleinigen Begründung anzuwenden, dass im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Erwerbs, der für die Zwecke einer anschließenden Lieferung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats getätigt wurde, die Abgabe der zusammenfassenden Meldung iSd Art 265 MwSt-RL idF RL 2010/45/EU vom im ersten Mitgliedstaat für Mehrwertsteuerzwecke erfassten Steuerpflichtigen verspätet ...

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