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Ist das Pendlerpauschale mit den tatsächlichen Kosten begrenzt?
Fiktive Kosten – Nachforschungspflicht des Arbeitgebers
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind bei größeren Entfernungen mit dem Pendlerpauschale abgegolten. Je nach Wahl des Verkehrsmittels werden mit dem Pendlerpauschale die Kosten abgedeckt, übertroffen oder nicht einmal ansatzweise erreicht. Fraglich ist, ob in jenen Fällen, in denen der Ansatz des Pendlerpauschales zu fiktiven Werbungskosten führt, die Höhe des Pendlerpauschales nicht mit dem gesetzlichen Pauschalbetrag, sondern mit den tatsächlichen Kosten zu begrenzen ist.
1. Allgemeines
Gemäß § 16 Abs 1 EStG sind Werbungskosten all jene Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Demgegenüber unterscheidet sich zwar die Legaldefinition der Betriebsausgaben (§ 4 Abs 4 EStG) vom Wortlaut des § 16 Abs 1 EStG, inhaltlich gibt es aber idR keinen Unterschied der beiden Begriffe. In Bezug auf Aufwendungen für den Weg zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz gibt es jedoch einen großen Unterschied: Die Fahrtkosten zwischen dem Wohnsitz und dem Betrieb werden bei den betrieblichen Einkünften in voller Höhe als Betriebsausgaben anerkannt (sofern der Betriebsinhaber seinen Wohnsitz nicht außerhalb der üblichen Entfernung vom Betriebsort gewählt hat), weil es sich bei der Fahrt zwischen Wo...