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SWK 20-21, 20. Juli 2019, Seite 922

Wettengesetze aktuell – immer Bewegung in der Branche!

Jüngste Adaptierungen in den einzelnen Bundesländern

Klaus Christian Vögl

Das Wettwesen ist nach den Vorgaben unserer Bundesverfassung (B-VG) landesgesetzlich zu regeln. Die Bundesländer – ausgenommen Burgenland – haben mittlerweile entsprechende moderne Regelungen erlassen, die in kurzen Zeitabständen immer wieder in nicht unbeträchtlichem Umfang abgeändert werden, wobei zweifellos politische Vorgaben maßgebend sind. Dieser Beitrag setzt bei vorangegangenen fort und beleuchtet die jüngsten Adaptierungen.

1. Ausgangslage

Wettenrechtliche Vorschriften finden sich durchwegs in eigenen Landesgesetzen. Als gemeinsame Eckpfeiler der landesgesetzlichen Regelungen können genannt werden:

  • strenge gesetzliche Reglementierung;

  • Bewilligungspflicht seitens Landesregierung/Bezirksverwaltungsbehörde;

  • Bewilligung kann beantragt werden für Buchmacher, Wettvermittlung, Totalisateure;

  • teilweise fachlicher Befähigungsnachweis;

  • hohe finanzielle Bonitätshürden;

  • strenge Betreiberpflichten, zB permanente Anwesenheitspflicht/Erreichbarkeit;

  • strenger Jugendschutz: Aufenthalts- und Wettverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, Zugangskontrollen;

  • Kundenschutz, Identifizierungspflichten, zT limitierte Wetteinsätze;

  • strenge Anforderungen an Wettbücher/Wettscheine – Aufzeichnungs- und Aufbewahrung...

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