Praxisleitfaden zum UGB nach dem RÄG 2014
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1A. Grundlagen und wesentliche Änderungen
1. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze
1.1. Grundlagen
Das RÄG 2014 stellt die größte Änderung der österreichischen Bilanzierungsvorschriften seit der Einführung des Rechnungslegungsgesetzes im Jahr 1990 dar. Die Änderungen betreffen dabei nicht nur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu einzelnen Sachverhalten, sondern auch allgemeine Grundsätze für die Aufstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen. Die allgemeinen Grundsätze sind weiterhin in § 201 UGB kodifiziert. Neu sind die Bestimmungen in § 196a UGB (Wirtschaftlicher Gehalt, Wesentlichkeit). Der ebenfalls neu eingeführte § 189a UGB enthält die wesentlichen Begriffsbestimmungen.
1.2. Wesentliche Änderungen
Durch das RÄG 2014 werden mehrere Grundsätze im UGB neu kodifiziert, die bisher zum Teil den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zuzuordnen waren. Sie betreffen das sogenannte Overriding-Prinzip, den Grundsatz des wirtschaftlichen Gehalts, den Grundsatz der Wesentlichkeit sowie den Grundsatz der verlässlichen Schätzung.
1.2.1. Der Grundsatz des wirtschaftlichen Gehalts
Mit § 196a Abs 1 UGB ist nunmehr der Grundsatz des wirtschaftlichen Gehalts gesetzlich verankert. Bei der Bilanzierung und Darstellung im Jahresabschluss ist der ...