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SWK 20-21, 20. Juli 2019, Seite 866

Nationalrat beschließt EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019

Steuerreform, Digitalsteuerpaket und Organisationsreform mit Fristsetzung bis Anfang September

(SWK) – Das Plenum des Nationalrats hat am das – als selbständiger Antrag des Finanzausschusses nach § 27 GOG-NR eingebrachte – EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 (EU-FinAnpG 2019) beschlossen. Das umfangreiche Gesetzespaket setzt vorwiegend unionsrechtliche Vorgaben um: Das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz bietet ein Regelwerk für Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten iZm Doppelbesteuerungsabkommen oder dem EU-Schiedsübereinkommen. Mit den Änderungen des FinStrG soll insb die Richtlinie über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union umgesetzt werden. Das neue Kapitalmarktgesetz 2019 ersetzt seinen Vorgänger und regelt die Prospektpflicht beim öffentlichen Angebot von Veranlagungen. Die – mittlerweile – 5. Geldwäsche-RL wird in diversen Gesetzen, zB iVm dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer, umgesetzt.

Außerdem wurden Initiativanträge zu steuerlichen Kernanliegen der vormaligen Regierungskoalition – Stichwort: Steuerreform – mit Fristsetzung bis zum versehen. Damit ist es möglich, dass knapp vor der Wahl noch das Steuerreformgesetz 2020 (984/A 26. GP) mit den umsatzsteuerlichen „quick fixes“, das Abgabenänderungsgesetz 2020 samt Digitalsteuerpaket (983...

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