Der Kreditvertrag
1. Aufl. 2018
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S. 81VI. Kreditpraxis und Marktgegebenheiten
A. Syndizierte Kreditverträge
Die Bereitstellung größerer Kreditvolumina, die für einzelne Banken die Überschreitung ihrer Großkredit- und Risikolimits bedeuten würden, erfolgt in der Praxis im Wege eines Konsortialkredites. Unter einem Konsortialkreditgeschäft (je nach Anzahl der Kreditgeber „syndicated loan“ oder „club dea“) wird die gemeinsame Kreditvergabe mehrerer Kreditinstitute verstanden, wobei jeder einzelne Kreditgeber nur für seinen Anteil der Kreditsumme einsteht und darauf das alleinige Forderungsrecht hält. Im Rahmen eines syndizierten Kredites vereinbaren die Kreditgeber keine Gesamtgläubigerschaft iSd § 892 ABGB, sondern bleiben im Verhältnis ihrer Beteiligung teilweise Gläubiger des Konsortialkredits (und teilen sich allfällige Sicherheiten).
Das Konsortium wird in der Regel von einem Konsortialführer geleitet („Facility Agent“ oder „Agent“), der jedoch lediglich administrative Aufgaben und Funktionen übernimmt, die den Konsortialkredit betreffen. Dies beinhaltet die Abwicklung von Korrespondenz und Zahlungen zwischen Kreditnehmer und Konsortium, die Vornahme der Zinsberechnungen oder Koordinierung der Willensbildung im Konsortium. Aufgru...