Der Kreditvertrag
1. Aufl. 2018
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S. 1I. Grundlagen des Kreditvertragsrechts
A. Einführung in das Kreditgeschäft
1. Allgemeines
a) Vom Darlehen zum Kreditvertrag
Erst vor wenigen Jahren hat der österreichische Gesetzgeber zum ersten Mal den Kreditvertrag durch das DaKRÄG als entgeltlichen Darlehensvertrag über Geld in Form eines Konsensualvertrages explizit gesetzlich geregelt. In § 983 ABGB aF war bis zu diesem Zeitpunkt im ABGB bloß der Darlehensvertrag expressis verbis geregelt. Der Darlehensvertrag kommt als Realkontrakt jedoch erst mit Übergabe der betreffenden Sache, die Gegenstand des Darlehens sein soll, zu Stande. Das Versprechen, künftig ein Darlehen zu geben, war zwar verbindlich, wurde in der Regel aber als Vorvertrag gemäß § 936 ABGB qualifiziert; dies mit der Folge, dass der Anspruch auf Abschluss des Vertrages nach einem Jahr erlischt und zudem unter der clausula rebus sic stantibus steht.
Der Kauf auf Borg gemäß § 1063 ABGB konnte bis zum Zeitpunkt der Schaffung einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für den Kreditvertrag als Hinweis verstanden werden, dass das ABGB die Kreditierung von Geld rechtsgeschäftlich anerkennt; § 1063 ABGB sieht vor, dass der Verkäufer, der dem Käufer bereits Eigentum an der Sache überträgt, diesem den Kaufpreis kreditiert.
Da...