Kauf und Verkauf von Unternehmen
1. Aufl. 2022
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S. 2261. Historischer Überblick und Themenstellung
Die Frage, inwieweit für einen fremdfinanzierten Beteiligungserwerb anfallende Fremdfinanzierungskosten steuerlich abzugsfähig sind, beschäftigt das Schrifttum und die Praxis seit Jahrzehnten. Dennoch finden sich nach wie vor Fragestellungen, die bisher nicht oder nur vereinzelt aufgegriffen wurden. Einige davon sollen in weiterer Folge näher beleuchtet werden:
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2014 (BBG 2014) wurde § 11 Abs 1 Z 4 KStG insofern geändert, als Geldbeschaffungs- und Nebenkosten ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser Regelung ausgenommen wurden. Während also für einen (nicht konzernintern erfolgten) fremdfinanzierten Beteiligungserwerb anfallende Zinsen abzugsfähig sind, unterliegen Geldbeschaffungs- und Nebenkosten dem Abzugsverbot des § 12 Abs 2 TS 1 KStG. Zinsen sowie Geldbeschaffungs- und Nebenkosten sind aber bis zu einem gewissen Grad austauschbar. Kreditgeber und ‑nehmer können zB höhere Zinsen vereinbaren und im Gegenzug auf Geldbeschaffungs- und Nebenkosten verzichten. Nach einer im Schrifttum vertretenen Ansicht wäre in einem solchen Fall zu prüfen, ob die Zinsen überhöht und die Nebenkosten eingepreist worden sind. Ist dies der Fall, sollen i...