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Eine Vermögenssteuer gibt es bereits!
Kapitalgewinnsteuer führt zum Substanzverlust
SWK-Leser Prof. Dr. Walter Koneczny, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien, schreibt uns anlässlich der jüngsten Diskussionen zum Thema Vermögenssteuern:
„Im Wahlkampf zur geschlagenen Nationalratswahl vom wurde – nach Zugehörigkeit zu den einzelnen politischen Gruppierungen – das Thema ,Vermögenssteuer‘ recht kontroversiell diskutiert. Wenig Beachtung fand dabei die Tatsache, dass durch eine Novellierung des EStG im Jahr 2012 die Vermögenssteuer bereits durch die Hintertür in den österreichischen Rechtsbestand Eingang gefunden hat.
Die Rede ist von jener Bestimmung, nach der Wertsteigerungen von Kapitalvermögen ab der Anschaffung 2012 der Kapitalgewinnsteuer, einer von mehreren Teilsteuern des Einkommensteuerrechts, unbefristet in Höhe von 27,5 % der Wertsteigerung unterliegen. Bei Anschaffungen vor 2012 waren diese Wertsteigerungen steuerfrei, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung des Wertpapiers mehr als ein Jahr vergangen war. Auf die Darstellung der äußerst komplizierten Übergangsbestimmungen wird hier aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet.
Bei dem Beschluss der Novellierung des EStG in der oben dargestellten Form hat die damalige SPÖ/ÖVP-Koalition offenbar sowohl b...