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Mehrwertsteuer: Rundung des Vorsteuerschlüssels auf vollen Prozentsatz nicht zwingend
Art 175 Abs 1 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, die in dieser Bestimmung vorgesehene Rundungsregel anzuwenden, wenn der Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs nach einer der abweichenden Methoden des Art 173 Abs 2 MwStSyst-RL berechnet wird.
Die Art 184 ff MwStSyst-RL sind dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten in dem Fall, dass der Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs nach innerstaatlichem Recht nach einer der in Art 173 Abs 2 MwStSyst-RL oder in Art 17 Abs 5 UAbs 3 der 6. MwSt-RL vorgesehenen Methoden berechnet wurde, nur dann verpflichtet sind, die Rundungsregel des Art 175 Abs 1 MwStSyst-RL im Fall der Vorsteuerberichtigung anzuwenden, wenn diese Rundungsregel zur Bestimmung des ursprünglichen Vorsteuerabzugsbetrags angewandt wurde.
( Kreissparkasse Wiedenbrück, C-186/15)